Gesetz zu dem Staatsvertrag über eine Staatliche
Klassenlotterie
Vom 24. November 1992
GVBl. I S. 597
§ 1
Dem am 30. März / 15. April / 29. April / 7.
Mai / 19. Mai / 26. Mai 1992 unterzeichneten Staatsvertrag über eine
Staatliche Klassenlotterie wird zugestimmt.
§ 2
(1) Der Staatsvertrag wird nachstehend mit
Gesetzeskraft veröffentlicht.
(2) Der Zeitpunkt des Inkrafttretens des Staatsvertrages ist im Gesetz- und
Verordnungsblatt Teil I bekanntzugeben.
§ 3
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung
in Kraft.