Gesetz über den Abschluß eines Staatsvertrages
zwischen den Ländern Rheinland-Pfalz und Hessen über die Errichtung einer gemeinsamen
Patentstreitkammer bei dem Landgericht Frankfurt (Main)
Vom 11. November 1950
GVBl. S. 250
§ 1
Dem Staatsvertrag vom 23. Juni/4. August 1950 zwischen Rheinland-Pfalz und Hessen über
die Errichtung einer gemeinsamen Patentstreitskammer bei dem Landgericht Frankfurt (Main)
wird hiermit zugestimmt. Der Vertrag ist diesem Gesetz als Anlage beigefügt.
§ 2
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung
in Kraft.