Gesetz
zu dem Abkommen über die einheitliche Ausbildung der Anwärter für den höheren
Polizeivollzugsdienst und über die Polizei-Führungsakademie
Vom 15. Dezember 1972
GVBl. I S. 412
§ 1
Dem Beitritt des Landes Hessen vom 28. April 1972 zu dem Abkommen über die einheitliche
Ausbildung der Anwärter für den höheren Polizeivollzugsdienst und über die
Polizeiführungsakademie wird zugestimmt.
§ 2
(1) Das Abkommen wird nachstehend mit Gesetzeskraft
veröffentlicht.
(2) Der Tag seines Inkrafttretens ist im Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntzugeben.
§ 3
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung
in Kraft.