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Gesetz zum Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Land Thüringen über die Ausbildung von Beamtinnen und Beamten für die Laufbahn des gehobenen Justizdienstes - Rechtspflegerlaufbahn an der Verwaltungsfachhochschule in Rotenburg an der Fulda

Vom 28. Oktober 1993

GVBl. I S. 481

 

§ 1


Dem Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Land Thüringen über die Ausbildung von Beamtinnen und Beamten für die Laufbahn des gehobenen Justizdienstes - Rechtspflegerlaufbahn an der Verwaltungsfachhochschule in Rotenburg an der Fulda vom 1. März 1993 wird zugestimmt.


§ 2


(1) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.


(2) Der Tag, an dem nach Artikel 7 des Staatsvertrages die Ratifikationsurkunden ausgetauscht worden sind, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt Teil I bekanntzugeben.

 

§ 3


Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

 

Anlage (Staatsvertrag)

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