Gesetz zum Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und
dem Land Thüringen über die Ausbildung von Beamtinnen und Beamten für die Laufbahn des
gehobenen Justizdienstes - Rechtspflegerlaufbahn an der Verwaltungsfachhochschule in
Rotenburg an der Fulda
Vom 28. Oktober 1993
GVBl. I S. 481
§ 1
Dem Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Land Thüringen über die Ausbildung
von Beamtinnen und Beamten für die Laufbahn des gehobenen Justizdienstes -
Rechtspflegerlaufbahn an der Verwaltungsfachhochschule in Rotenburg an der Fulda vom 1.
März 1993 wird zugestimmt.
§ 2
(1) Der Staatsvertrag wird nachstehend
veröffentlicht.
(2) Der Tag, an dem nach Artikel 7 des Staatsvertrages die Ratifikationsurkunden
ausgetauscht worden sind, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt Teil I bekanntzugeben.
§ 3
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung
in Kraft.