Gesetz betreffend den Staatsvertrag vom 7.
November/22. Dezember 1953 zwischen den Ländern Niedersachsen und Hessen über die
Durchführung der wasserschutzpolizeilichen Aufgaben in den im Lande Hessen gelegenen
Stromgebieten der Weser und der Fulda
Vom 13. April 1954
GVBl. S. 75
§ 1
Dem Staatsvertrag vom 7. November/22. Dezember 1953 zwischen den Ländern Niedersachsen
und Hessen über die Durchführung der wasserschutzpolizeilichen Aufgaben in den im Lande
Hessen gelegenen Stromgebieten der Weser und der Fulda wird zugestimmt.
§ 2
(1) Der Staatsvertrag wird nachstehend mit Gesetzeskraft veröffentlicht.
(2) Der Tag, an dem er in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntzumachen