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Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische Prüfungsfragen

Vom 11. September 1974

GVBl. I S. 422

 

§ 1


Dem Beitritt des Landes Hessen vom 30. Mai 1974 zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische Prüfungsfragen wird zugestimmt.

 

§ 2


(1) Das Abkommen wird nachstehend mit Gesetzeskraft veröffentlicht.


(2) Der Tag seines Inkrafttretens ist im Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntzugeben.

 

§ 3


Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

 

Anlage (Abkommen)

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