Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens
über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische Prüfungsfragen
Vom 11. September 1974
GVBl. I S. 422
§ 1
Dem Beitritt des Landes Hessen vom 30. Mai 1974 zu dem Abkommen zur Änderung des
Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische
Prüfungsfragen wird zugestimmt.
§ 2
(1) Das Abkommen wird nachstehend mit Gesetzeskraft
veröffentlicht.
(2) Der Tag seines Inkrafttretens ist im Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntzugeben.
§ 3
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung
in Kraft.